Wir freuen uns, Weihnachten mit Ihnen und euch zu feiern!

Bitte beachten: anders als im Gemeindebrief angekündigt, ist nun angesichts der Infektionslage für alle Gottesdienste am 24. Dezember ein 3-G-Nachweis erforderlich (Details siehe unten) und gilt durchgängig FFP-2-Maskenpflicht, auch beim Singen.

Gottesdienstprogramm:

10.00 – 12.00 Uhr (3-G)
Kinder- und Familienweihnacht auf dem Gelände der Kreuzkirche (Einstieg möglich um 10.15 / 10.45 / 11.15 / 11.45 Uhr). Auf einem geführten Weg könnt ihr die Weihnachtsgeschichte auf neue Weise nacherleben und dabei auch Weihnachtslieder singen.
Diakonin Annkathrin Hausinger und Team, Kantor Robert Selinger (Orgel)

 15.00 Uhr (3-G)
Christvesper in der Kirche mit festlicher Musik an der Orgel, den alten Weihnachtsliedern, der Weihnachtsgeschichte und einer kurzen Predigt.
Pfarrerin Elke Wewetzer und Kantor Robert Selinger (Orgel)

16.30 Uhr (3-G)
Open-Air-Christvesper im INNENHOF der Kreuzkirche mit festlicher Musik an der Orgel (wird nach draußen übertragen), den alten Weihnachtsliedern, der Weihnachtsgeschichte und einer kurzen Predigt.
Pfarrerin Elke Wewetzer und Kantor Robert Selinger (Orgel)

 18.00 Uhr (3-G)
Christvesper in der Kirche mit festlicher Musik an der Orgel, den alten Weihnachtsliedern, der Weihnachtsgeschichte und einer kurzen Predigt.
Pfarrerin Elke Wewetzer und Kantor Robert Selinger (Orgel)

 Wichtige Hinweise:

  • Der Einlass zu den Gottesdiensten am Nachmittag und Abend startet jeweils eine halbe Stunde vor Beginn (also: 14.30 Uhr / 16.00 Uhr / 17.30).
  • Eine Anmeldung ist leider nicht möglich.
  • Da für alle Gottesdienste die 3-G-Regel gilt, halten Sie bitte Ihren Nachweis, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind, UND einen gültigen Personalausweis Dies gilt für alle Besucher*innen ab sechs Jahren.
  • Als „getestet“ zählt das negative Ergebnis einer Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden alt und möglich z.B. bei Apotheke Hohenzollernplatz / Kurfürstenplatz / Teststellen der LMU oder eines PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist). Selbsttests gelten nicht!
  • Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (nur mit Attest). Zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag kann auch bei FFP2-Maskenpflicht eine medizinische Maske getragen werden.
  • Wir bitten Sie zu unserem gegenseitigen Schutz, überall möglichst große Abstände zum nächsten Haushalt einzuhalten!